
Documents against Cash, Cash against Documents . Abk.: d/c. Auch: Documents against Payment; d/p. Zahlungsbedingung im Aussenhandelsgeschäft. Dem Importeur werden vereinbarte Dokument e, die direkte Übergabe der Ware ersetzen, vorgelegt. Mit ihrer Aufnahme, die ihm auch Verfügungsmacht über die bestellte Ware geben, wird die Zahlung fällig. Zu...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kasse-gegen-dokumente/kasse-gegen-
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